Reglement |
Startberechtigt sind alle, die einen unterschriebenen Sponsorvertrag beim Veranstalter abgeben.
Eine Haftungserklärung muss bei Abholung der Startnummer unterschrieben werden. Bei Jugendlichen ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Zeitnehmungskontrollpunkte bei Start/Ziel sowie in Unterlandshaag müssen überfahren werden. Beliebig lange Pausen sind erlaubt (auch einige Stunden, wenn z.B. jemand bei Dunkelheit nicht fahren möchte). Zusätzlich zum Endergebnis wird eine 24h-Ergebnisliste erstellt. Bei Abholung des Startpakets muß beim Veranstalter eine Kaution in Höhe von 40 Euro für den Chip der Zeitnehmung hinterlegt werden. Die Kaution wird bei Rückgabe des Chip wieder erstattet. Es besteht absolute Helmpflicht! Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter weder für Unfälle noch sonstige unvorhergesehene Ereignisse vor, während oder nach der Veranstaltung haftet. Der Abschluss einer Unfallversicherung sowie einer Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Die StVO ist einzuhalten. Die Strecken sind nicht gesperrt! Beleuchtungspflicht (Beleuchtung und Reflektoren) besteht mit Einsetzen der Dämmerung, spätestens jedoch von 20:30 Uhr bis 5:30 Uhr früh. Reflektierende Armbänder sind beim Veranstalter erhältlich. Verboten sind: Jene Fahrer, die bis 18:59 Uhr über die Ziellinie fahren, können noch eine weitere Runde fahren, die noch gewertet wird. |